Informationspflichten

Abmahnungen, Abrechnung Kassenpatienten, Abrechnung Privatpatienten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Arztbriefe, Befundanfragen/Sozialberichte, Bewerbungen, Blut-/Pilz- und Gewebediagnostik, Geburtstags- Jubiläumsverzeichnis, Interne Prozessabläufe, Invasiver Bereich/Medizinische Diagnostik, Kalender, Mitarbeiterbeurteilung, Patientendokumentation, Patientenkoordination, Patiententerminierung, Patientenverwaltung, Personal Einarbeitungsplan, Personalplan/Dienstplan/Schichtplan, Rechnung, Schlüsselverwaltung, Telefonanlage, Unfallmeldungen Berufsgenossenschaft, Urlaubsplanung, Weiterleitung der Patientenakte an behandelnde Ärzte, Zeiterfassung

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei 1. Abmahnungen, 2. Abrechnung Kassenpatienten, 3. Abrechnung Privatpatienten, 4. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, 5. Arbeitsverträge, 6. Arbeitszeugnisse, 7. Arztbriefe, 8. Befundanfragen/Sozialberichte, 9. Bewerbungen, 10. Blut-/Pilz- und Gewebediagnostik, 11. Geburtstags- Jubiläumsverzeichnis, 12. Interne Prozessabläufe, 13. Invasiver Bereich/Medizinische Diagnostik, 14. Kalender, 15. Mitarbeiterbeurteilung, 16. Patientendokumentation, 17. Patientenkoordination, 18. Patiententerminierung, 19. Patientenverwaltung, 20. Personal Einarbeitungsplan, 21. Personalplan/Dienstplan/Schichtplan, 22. Rechnung, 23. Schlüsselverwaltung, 24. Telefonanlage, 25. Unfallmeldungen Berufsgenossenschaft, 26. Urlaubsplanung, 27. Weiterleitung der Patientenakte an behandelnde Ärzte, 28. Zeiterfassung. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummer.

1. Kontaktdaten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher gemäß Artikel 4 Absatz 7 DS-GVO ist die Kardiologie FFM-Sachsenhausen, Schulstraße 34, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 61 09 200, Fax: 069 61 09 20 99, datenschutz@kfsh.de. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Kardiologie FFM-Sachsenhausen ist unter der o.g. Anschrift, zu Händen der Abteilung Datenschutz, bzw. datenschutz@kfsh.de erreichbar.

2. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

  1. Die Daten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es

    1. betreffend das Verfahren Abmahnungen, erforderlich ist, um einen förmlichen Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere einer Kündigung im Wiederholungsfall, festzuhalten.

    2. betreffend das Verfahren Abrechnung Kassenpatient, erforderlich ist, um den Arztbesuch mit den Krankenkassen abzurechnen, so dass der Arzt für seine Leistungen bezahlt wird.

    3. betreffend das Verfahren Abrechnung Privatpatient, erforderlich ist, um den Arztbesuch eines Privatpatienten abzurechnen, so dass der Arzt für seine Leistungen bezahlt wird.

    4. betreffend das Verfahren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, erforderlich ist, um die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Mitarbeiters, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindern, festzuhalten.

    5. betreffend das Verfahren Arbeitsverträge, erforderlich ist, um den gegenseitigen Vertrag zu erfüllen, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet.

    6. betreffend das Verfahren Arbeitszeugnisse, erforderlich ist, um eine vom Arbeitgeber ausgestellte schriftliche Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB) zu erstellen und an den Arbeitnehmer auszuhändigen.

    7. betreffend das Verfahren Arztbriefe, erforderlich ist, um einen zusammenfassenden Überblick über den Status des Patienten bei der Konsultation, einen Rückblick über den Krankheitsverlauf und die veranlasste Therapie, geben zu können. Der Arztbrief ist eine Form der Information für den zuweisenden Arzt, der die weitere Behandlung übernimmt und/oder für weitere Ätze, die mit der ambulanten oder stationären Behandlung beauftragt werden.

    8. betreffend das Verfahren Befundanfragen/Sozialberichte, erforderlich ist, um einen zusammenfassenden Überblick über den Status des Patienten bei der Konsultation, einen Rückblick über den Krankheitsverlauf, die veranlassten Therapie, eine Interpretation des Geschehens zum Krankheitsverlauf im speziellen Fall und ggfs. eine Empfehlung zur Fortführung der Therapie zu erhalten.

    9. betreffend das Verfahren Bewerbungen, erforderlich ist, um eine Bewerbung zu bearbeiten, die ein Angebot eines Arbeitsuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses darstellt. Diese wird vom Bewerber per Email oder per Post an das Unternehmen geschickt.

    10. betreffend das Verfahren Blut-/Pilz- und Gewebediagnostik, erforderlich ist, um eine optimale Diagnostik und Therapie des Patienten zu gewährleisten.

    11. betreffend das Verfahren Geburtstags- Jubiläumsverzeichnis, erforderlich ist, um in einem Verzeichnis die Geburtstage und Jubiläen festzuhalten.

    12. betreffend das Verfahren Interne Prozessabläufe, erforderlich ist, um eine Menge logisch verknüpfter Einzeltätigkeiten (Aufgaben, Arbeitsabläufe), die ausgeführt werden, um ein bestimmtes geschäftliches oder betriebliches Ziel zu erreichen. Bei diesen Prozessabläufen können Daten von Personen (z.B. Mitarbeiter) angegeben sein.

    13. betreffend das Verfahren Invasiver Bereich / Medizinische Diagnostik, erforderlich ist, um Krankheiten optimal zu erkennen und zu behandeln.

    14. betreffend das Verfahren Kalender, erforderlich ist, soweit es erforderlich ist, um Termine im Kalender anzulegen, zu organisieren und ggf. an weitere Teilnehmer u.a. in Form von Termineinladungen weiterzugeben.

    15. betreffend das Verfahren Mitarbeiterbeurteilung, erforderlich ist, soweit es erforderlich ist, um Mitarbeiter im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei dem die Arbeit des Mitarbeiters unter Verwendung eines vereinbarten Bezugssystems besprochen, überprüft und beurteilt wird, zu beurteilen.

    16. betreffend das Verfahren Patientendokumentation, erforderlich ist, um Informationen und Wissen über Krankheitsbilder und Krankheitsmethoden und für die individuellen Fälle einzelner Patienten ordnen zu können, so dass die medizinische Versorgung im weitesten Sinne unterstützt werden kann.

    17. betreffend das Verfahren Patientenkoordination, erforderlich ist, um in der Praxis eine Struktur zu etablieren, welche die Verantwortung für ein übergreifendes Versorgungsmanagement, übernimmt.

    18. betreffend das Verfahren Patiententerminierung, erforderlich ist, um einen Termin mit einem Patienten zu vereinbaren und die Verwaltung von allen Patiententerminen.

    19. betreffend das Verfahren Patientenverwaltung, erforderlich ist, um alle Aufgaben in einer Software der Patientenverwaltung auszuführen.

    20. betreffend das Verfahren Personal-Einarbeitungsplan, erforderlich ist, um die administrative Einstellung, mithin die Einarbeitung in die Arbeitsaufgabe einerseits und andererseits die soziale Eingliederung in das Arbeitsumfeld, zu ermöglichen.

    21. betreffend das Verfahren Personalplan/Dienstplan/Schichtplan, erforderlich ist, um die Personaleinsatzplanung im Unternehmen zu gewährleisten.

    22. betreffend das Verfahren Rechnungen, erforderlich ist, um ein Dokument zu erstellen, in dem ein Unternehmen seinen Kunden über das aufgrund eines Vertrages fällige Entgelt informiert.

    23. betreffend das Verfahren Schlüsselverwaltung, erforderlich ist, um eine Schlüsselübergabe (ggf. in Excel) zu dokumentieren, damit sichergestellt werden kann, dass dieser beim Ausscheiden des Mitarbeiters wieder eingezogen wird.

    24. betreffend das Verfahren Telefonanlage, erforderlich ist, um eine Vermittlungseinrichtung, die mehrere Endgeräte wie zum Beispiel Telefon, Fax, Anrufbeantworter sowohl untereinander, als auch mit einer oder mehreren Leitungen des öffentlichen Telefonnetzes zu verbinden.

    25. betreffend das Verfahren Unfallmeldungen Berufsgenossenschaft, erforderlich ist, um Unfälle von Mitarbeitern, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg geschehen, der Berufsgenossenschaft zu melden.

    26. betreffend das Verfahren Urlaubsplanung, erforderlich ist, um eine systematische Übersicht über die zeitliche Ordnung, in der den einzelnen Arbeitnehmern der Urlaub im Laufe des Kalenderjahres gewährt wird, zu gewährleisten.

    27. betreffend das Verfahren Weiterleitung der Patientenakte an behandelnde Ärzte, erforderlich ist, um eine kontinuierliche weitere Betreuung des Patienten zu gewährleisten und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

    28. betreffend das Verfahren Zeiterfassung, erforderlich ist, um die Zeitmenge, die ein Beschäftigter arbeitet, zu erfassen.

    Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin:
    in Fall 1 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu und zum Zwecke von berechtigtem Interesse, das in Einzelfall durch eine Interessenabwägung abgewogen wird, wenn ein schutzwürdiges Interesse dem entgegensteht (insbesondere bei Kindern) und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrages, die entsprechende Kündigung unwirksam sein könnte.
    in Fall 2 zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass die Leistungen nicht abgerechnet werden.
    in Fall 3 zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass Leistungen nicht abgerechnet werden.
    in Fall 4 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Verantwortlichen nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass gesetzliche Auflagen verletzt werden und die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht korrekt erstellt werden kann.
    in Fall 5 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Mitarbeiter nicht eingestellt werden kann
    in Fall 6 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Arbeitgebers nicht möglich ist
    in Fall 7 der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO, zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe d DS- GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass z.B. bei einem Notfall nicht unverzüglich ärztliche bzw. anderweitige Hilfe geleistet werden kann, oder die optimale Weiterbehandlung gefährdet ist.
    in Fall 8 zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Betroffenem und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Patient keine optimale Behandlung erhält und gesetzliche Auflagen nicht erfüllt werden.
    in Fall 9 zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Bewerber nicht eingestellt werden kann.
    in Fall 10 der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO, zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe d DS- GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten verhindert die weiterführende Diagnostik z.B. in einem externen Labor.
    in Fall 11 zum Zwecke von berechtigtem Interesse, das in Einzelfall durch eine Interessenabwägung abgewogen wird, wenn ein schutzwürdiges Interesse dem entgegensteht (insbesondere bei Kindern) auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten hat zur Folge, dass der betroffenen Person keine besondere Aufmerksamkeit im Zuge eines Geschenkes zuteilwird, im Falle eines Geburtstages oder eines Jubiläums
    in Fall 12 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass Arbeitsabläufe ins Stocken geraten können.
    in Fall 13 der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO, zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe d DS- GVO. Bei Nichtbereitstellung der Daten können in unterschiedlichen Abteilungen erhobene Befunde nicht zu einer einheitlichen Beurteilung zusammengeführt und Lebensqualität verbessernde bzw. lebenswichtige therapeutischen Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
    in Fall 14 zum Zwecke der Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO, sowie für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass Termine nicht organisiert und somit ggf. nicht eingehalten werden können, weshalb Betriebsabläufe unterbleiben bzw. ins Stocken geraten.
    in Fall 15 auf Grund eines berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Betrieb des Unternehmens erheblich gestört, mithin keine Mitarbeiterüberprüfung durchgeführt werden kann, was erhebliche Risikofaktoren und Unsicherheiten für das Unternehmen darstellt.
    in Fall 16 und 17 zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit der betroffenen Person und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass eine patientenorientierte Versorgung in der Praxis nicht stattfinden kann.
    in Fall 18 zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass keine Termine an Patienten vergeben werden können.
    in Fall 19 zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Betroffenem und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass keine Aufgaben in der Patientenverwaltung erledigt werden können und gesetzliche Auflagen nicht erfüllt werden.
    in Fall 20 zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass die optimale Einarbeitung des Mitarbeiters nicht gewährleistet wird und dieser ggfs. keine selbständigen Tätigkeiten ausführen kann.
    in Fall 21 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Mitarbeiter nicht zum Dienst eingeteilt werden kann.
    in Fall 22 zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass die Leistungen nicht abgerechnet werden.
    in Fall 23 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass die betroffene Person keinen Zutritt in das Gebäude erhält.
    in Fall 24 zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass Arbeitsabläufe nicht ordentlich abgewickelt werden können und ins Stocken geraten könnten.
    in Fall 25 zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass gesetzliche Auflagen verletzt werden und die Unfälle nicht gemeldet werden können.
    in Fall 26 zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass kein Urlaub des Mitarbeiters gewährleistet ist.
    in Fall 27 der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO, zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe d DS- GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass z.B. bei einem Notfall nicht unverzüglich ärztliche bzw. anderweitige Hilfe geleistet werden kann, oder die kontinuierlich optimale Weiterbehandlung gefährdet ist. Doppeluntersuchungen werden so vermieden.
    in Fall 28 zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass die geleisteten Arbeitsstunden nicht erfasst werden können.

    Wir übermitteln personenbezogene Daten an zuständige Mitarbeiter, das zuständige Gericht, den zuständigen Sozialdienst, die zuständige Berufsgenossenschaft, den Steuerberater, weiterbehandelnde Ärzte.

    Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

    Teilweise bedienen wir uns externer Dienstleister mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, um Ihre Daten zu verarbeiten.

    Diese Dienstleister wurden von uns sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und sind an unsere Weisungen gebunden. Sie werden von uns regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben, sondern sie nach Vertragserfüllung und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen löschen, soweit Sie nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben. Eine Weitergabe kann wie folgt zum Zwecke der Aufgaben-/Vertragsabwicklung erforderlich sein:

    Mitarbeiterdaten werden zur Lohnbuchhaltung an den Steuerberater weitergeben. Bei Zahlungsausfall können Forderungsdaten an ein Inkassounternehmen weitergeleitet werden.

    Die personenbezogenen Daten werden auch nicht an ein Drittland übermittelt.

    Darüber hinaus übermitteln wir gegebenenfalls Informationen zu dem entsprechenden Sachverhalt an einen Rechtsanwalt. Dies erfolgt, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und der berechtigten Interessen Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der betrieblichen Interessen auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO.

  2. Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.

3. Dauer der Datenspeicherung

Soweit wir Ihre Kontaktdaten nicht für betriebliche Zwecke verarbeiten, speichern wir die für die erhobenen Daten solange bis der Zweck erfüllt wurde, zu dem die Daten erhoben wurden, und nicht mehr erforderlich sind oder bei
  1. Abrechnungen von Kassen- und Privatpatienten, Arztbriefe, Befundanfragen/ Sozialberichte, Verfahren zur Blut-/Pilz- und Gewebediagnostik, Verfahren zum Invasiven Bereich / Medizinische Diagnostik, Patientendokumentationen, Patientenkoordinationen, Patiententerminierung, Terminverwaltung Patienten, Patientenverwaltung, Unfallmeldungen an die Berufsgenossenschaft, Verfahren zur Weiterleitung der Patientenakte an behandelnde Ärzte bis zum Ablauf der Frist von 30 Jahren

  2. Arbeitsverträge, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Kalender, Personaleinarbeitungspläne, Rechnungen bis zum Ablauf von der Frist von 10 Jahren

  3. Personalpläne/Dienstpläne/Schichtpläne, Zeiterfassungen bis zu einer Frist von 6 Jahren

  4. Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Mitarbeiterbeurteilungen, Schlüsselverwaltungspläne, Urlaubsplanungen bis zum Ablauf einer Frist von 3 Jahren

  5. Bewerbungen bis zum Ablauf einer Frist von 6 Monaten

  6. Geburtstags- und Jubiläumsverzeichnisse, interne Prozessabläufe, Angaben zur Telefonanlage bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen

4. Ihre Datenschutzrechte

Sie haben das Recht, von uns jederzeit über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Artikel 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Artikel 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen, sofern die Daten noch bei uns gespeichert sind.

Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

– es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
– die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Wenn die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hierdurch nicht berührt (Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO).

Unter den Voraussetzungen des Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

5. Kontakt

Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@kfsh.de oder per Brief an die unter 1. genannte Adresse. Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DS-GVO, welcher im Internet unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE verfügbar ist und unsere Datenschutzerklärung, welche im Internet unter www.kfsh.de./datenschutz.html einsehbar ist.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren: poststelle@datenschutz.hessen.de

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